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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  (AGB) DER DREHUP.   CONTENT- & VIDEOPRODUKTION  INH. MARIO BRAUN

GÜLTIG SEIT DEM 11.02.2022

1. Allgemeines

1.1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen der „DREHUP. | Content- & Videoproduktion“ namentlich Mario Braun (nachfolgend „DREHUP“ genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, DREHUP hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Auftragserteilung und Vertragsschluss

2.1. Der Auftrag wird gültig durch die Unterschrift des Auftraggebers bzw. des Bestellers. Eine Verpflichtung zur schriftlichen Auftragsbestätigung besteht für DREHUP nur, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.

 

3. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Angebote von DREHUP sind freibleibend. Projektbezogene Angebote sind 8 Wochen lang gültig.

3.2. Die im Angebot/Auftragsbestätigung/Rechnung genannten Preise beinhalten keine Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet. GEMA-Rechte sind nicht übertragbar und werden durch DREHUP nicht in Rechnung gestellt.

3.3. Rechnungen von DREHUP sind innerhalb von einer Woche nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei länger andauernden Projekten behält sich DREHUP die Erstellung von Teilrechnungen vor.

3.4. Schecks und Wechsel werden nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung angenommen.

3.5. DREHUP ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal jedoch 50% der Auftragssumme, zu fordern.

3.6. Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für DREHUP verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird. 

3.7. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

3.7.1. fünfzig, 50 % - 14 Tage nach Auftragsannahme

3.7.2. fünfzig, 50 % - nach Abnahme des finalen Videos

 

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke Eigentum von DREHUP.

 

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1. Mit Absendung oder Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server zum Download geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über.

5.2. Die Lieferverpflichtung von DREHUP ist erfüllt, sobald die Arbeiten und Werke zur Versendung gebracht sind. Dies kann auch die Bereitstellung von Videomaterial auf einem Server sein, welches vom Auftraggeber via Download abgerufen werden kann. In diesem Fall ergeht zeitnah eine Mitteilung an den Auftraggeber mit allen Informationen zum Download. 

5.3. Alle von DREHUP angegebenen Termine oder Lieferzeiten werden seitens DREHUP bestmöglich eingehalten. Sie können sich verzögern, wenn der Auftraggeber mit etwaigen Mitwirkungspflichten wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, Freigaben im Verzug ist. Hat DREHUP die Verzögerung verschuldet, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder Teillieferungen akzeptiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 

5.4. Die Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von DREHUP liegen, wie z.B. in Fällen höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, Nichtbelieferung durch Lieferanten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. 

 

6. Nutzungs-, Verwertungs- und Urheberrechte

6.1. Soweit nicht anders vereinbart, räumt DREHUP dem Auftraggeber an dem fertigen vertragsgegenständlichen Produkt (nicht an seinen Bestandteilen) ein einfaches und nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Dies beinhaltet unter anderem die freie Nutzung im kompletten Internet (Homepage, Fremdseiten, Videoportale, Soziale Medien/ Netzwerke, etc.), Präsentationen, unternehmenseigene Verkaufsflächen, DVDs, Tagungsintros und in Apps. Der Auftraggeber darf das vertragsgegenständliche Produkt nicht als (kommerziell geschaltete) Werbung (in TV, Kino, Stadion, POS etc.) nutzen. Die vorgenannten Nutzungsrechte werden, bedingt durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Preises, eingeräumt.

6.2. Möchte der Auftraggeber die Rechte für eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung oder an einzelnen Grafiken/Illustrationen, Audio- oder, Sprachelementen etc. erhalten, bedarf dies der gesonderten entgeltlichen Genehmigung.

6.3. Auf Verlangen von DREHUP ist der Auftraggeber verpflichtet, DREHUP über den Umfang und die Art der Nutzung der Produktion eine schriftliche Auskunft zu erteilen.

6.4. Der Auftraggeber stellt DREHUP seine Beistellungen/ Informationen frei von Rechten Dritter zur Verfügung und räumt DREHUP daran das zeitlich, räumlich und sachlich unbegrenzte ausschließliche Nutzungsrecht mit der Maßgabe ein, dass er seine Beistellungen/ Informationen selbst zeitlich, örtlich und sachlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen darf.

6.5. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht von DREHUP, die Produktion in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen, unter Wiedergabe des Logos oder Schriftzuges des Auftragsgebers auf der eigenen Homepage (www.drehup.de) und in Pressemeldungen/ sozialen Netzwerken (YouTube, Facebook, Instagram) zu veröffentlichen und entsprechende Links zu setzen, sowie für eigene Zwecke Kopien herzustellen, zu verbreiten oder vorzuführen. 

6.6. Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung und Ergänzung. Sowie der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart worden sind.

6.7. Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Rohmaterial, beiDREHUP.

 

7. Haftung

7.1. DREHUP verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Er leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine einwandfreie Ton- und Bildqualität aufweist.

7.2. Sachmängel, die von DREHUP anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Hauptansprechpartners durchgeführt werden, kann DREHUP nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. DREHUP ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

 

8. Widerrufsrecht und Rücktritt

8.1. Der Auftraggeber kann den Auftrag/ die Bestellung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. -Mail, Brief) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung/ Auftragsbestätigung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

8.2. Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch vom Auftraggeber vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung.

8.3. Der Widerruf ist formlos und ohne Angabe von Gründen zu richten an:

DREHUP. | Content- & Videoproduktion

Inh. Mario Braun

Albert-Schweitzer-Str. 15

33790 Halle (Westf.)

info@drehup.de

8.4. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von DREHUP vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.

8.4.1. Bei einem Auftragsrücktritt 14 Tage vor dem geplanten Drehbeginn, ist DREHUP berechtigt, zwanzig 20 % von den Gesamtkosten in Rechnung zu stellen.

8.4.2. Tritt der Auftraggeber 1 Tag vor dem geplanten Drehbeginn zurück, ist DREHUP berechtigt, vierzig 40 % von den Gesamtkosten in Rechnung zu stellen.

8.4.3. Tritt der Auftraggeber nach den Dreharbeiten zurück, ist DREHUP berechtigt, achtzig 80 % von den Gesamtkosten in Rechnung zu stellen.

 

9. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

9.1. Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von DREHUP zu erbringen. Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DREHUP, bleibt der Vergütungsanspruch vom DREHUP unberührt.

9.2. Der Auftraggeber muss DREHUP jeweils unverzüglich und kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen des Produzenten im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind.

 

10. Abnahme

10.1. DREHUP übergibt das finale Video unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber, entweder als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich die Abnahme des Videos bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt das finale Video als abgenommen. 

10.2. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von einer Woche nach Lieferung des finalen Videos schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

10.3. Die Negative und digitalen Rohdaten verwahrt DREHUP sorgfältig auf. Nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags ist DREHUPberechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Auftraggeber aufbewahrte Negative und digitale Rohdaten zu vernichten.

 

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist der Hauptsitz von DREHUP.

11.2. DREHUP und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Auftrages und der Durchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Auftrages hinaus. 

11.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Angebotes/ Auftrages bedürfen ebenfalls strikt der Schriftform.

 

DREHUP. | Content- & Videoproduktion 

Inh. Mario Braun

Albert-Schweitzer-Str. 15

33790 Halle Westfalen 

info@drehup.de

www.drehup.de

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